- Bonifikation
- Bo|ni|fi|ka|ti|on 〈f. 20〉1. Entschädigung, Vergütung2. 〈bes. Kaufmannsspr.〉2.1 Entschädigung für unbrauchbare Ware2.2 Rückvergütung von Einfuhrzöllen u. Steuerrückerstattung bei Ausfuhrgeschäften[<frz. bonification „Vergütung“]
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Bo|ni|fi|ka|ti|on, die; -, -en [zu lat. bonus = gut u. facere = machen] (Kaufmannsspr.):[zusätzliche] Vergütung, Gutschrift.* * *
Bonifikation[neulateinisch] die, -/-en,1) Agrarwirtschaft: Neugewinnung landwirtschaftlich nutzbarer Böden, meist durch Entwässerung und Bodenverbesserung.2) Wirtschaft: Entschädigung für fehler- oder schadhafte Teile einer Ware; Vergütung, z. B. für den Jahresumsatz v. a. im Großhandel (Umsatzbonifikation) oder Vermittlerprovision für die Unterbringung neu begebener Wertpapiere (Bankierbonifikation); letztere wird in der Regel nur gezahlt, wenn die Papiere innerhalb einer vereinbarten Sperrfrist nicht weiterverkauft werden. Es ist üblich, dass Banken an Großabnehmer einen Teil der Bonifikationen weitergeben.* * *
Bo|ni|fi|ka|ti|on, die; -, -en [zu lat. bonus = gut u. facere = machen] (Kaufmannsspr.): [zusätzliche] Vergütung, Gutschrift.
Universal-Lexikon. 2012.